AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma EISKALT SAUBER GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

  1.  Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2.  Die Bedingungen liegen allen Vereinbarungen zwischen EISKALT SAUBER und dem Auftraggeber, auch allen zukünftigen, zugrunde und gelten ausschließlich.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zustande gekommen ist. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn EISKALT SAUBER in Kenntnis entge-genstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen EISKALT SAUBER und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schrift-form. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.

II. Vertragsschluss, Angebot

  1. 1. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des Vertragsangebots von EISKALT SAUBER bzw. durch Erteilung einer Auftragsbestätigung seitens EISKALT SAUBER gegenüber dem Auftraggeber.
  2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von EISKALT SAUBER freibleibend.

III. Leistungsumfang

  1. Der gesamte von EISKALT SAUBER geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen EISKALT SAUBER und dem Auftraggeber abgeschlossenen Werksvertrag.
  2. Angaben zu Ausführungsterminen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ein verbindlicher Ausführungstermin ausdrücklich vereinbart.
  3. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Ver-zug von Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern den Ausführungstermin angemessen.
  4. Ein vereinbarter Ausführungstermin ist unbeachtlich, solange der Auftraggeber nicht alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen und Vor-kehrungen geschaffen hat.

IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Leistungen werden von EISKALT SAUBER zu dem im Angebot aufgeführten Festpreis oder gemäß nachstehender Ziff. 2 auf Zeit- und Materialbasis be-rechnet.
  2. Bei Leistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten sowie die verbrauchten Materialien zu den im Angebot ge-nannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufenthalts und Fahrkosten werden zusätzlich berechnet.
  3. Die Festlegung der Zahlungsart durch Vorkasse, per Nachnahme, Lastschrift oder Rechnungsstellung ist EISKALT SAUBER nach billigem Ermessen vorbehal-ten.
  4. Rechnungen sind ohne Abzug, spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
  5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.
  6. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung seitens EISKALT SAUBER ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

V. Abnahme, Fälligkeit

  1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Werkleis-tung verpflichtet.
  2. Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der Werkleistung. Die Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Werkleistung nicht binnen 14 Tagen nach Erbringung als nicht vertragsgemäß rügt. Die Rüge muss schriftlich erfolgen.
  3. Die vereinbarte Vergütung ist mit Abnahme der Werkleistung zur Zahlung fällig.

VI. Gewährleistung

  1. EISKALT SAUBER leistet Gewähr für Mängel der Werkleistung wahlweise durch Nachbesserung oder Neuherstellung wenn der Auftraggeber Nacherfüllung in-nerhalb angemessener Frist verlangt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 5 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  3. Das Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber dann nicht zu, wenn nur eine ge-ringfügige Vertragsverletzung vorliegt, oder EISKALT SAUBER die in dem Man-gel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein nur unerheblicher Mangel der Werkleistung vorliegt.
  5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind ausge-schlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nicht-einhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Kör-pers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens EISKALT SAUBER. Eine Änderung der Be-weislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in Abschnitt VI. geregelten Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
  6. Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.

VII. Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungs-gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorher-sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftragge-bers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII. Anzuwendendes Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Kla-ge bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von EISKALT SAUBER zu-ständig ist. EISKALT SAUBER ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftragge-bers zu klagen.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine individuelle Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirk-sam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksam-keit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hamburg, 2017
EISKALT SAUBER GmbH